Wenn Sie in Rente gehen, liegt der Betrag Ihrer gesetzlichen Rente weit unter dem Betrag Ihres letzten Einkommens.
Bereits jetzt eine zusätzliche Altersvorsorge zu bilden wird es Ihnen ermöglichen, die Lücke zu schließen, um einen sorgenfreien Ruhestand sicherzustellen und dabei von Steuervorteilen zu profitieren.
Gemäß Artikel 111 und 111 bis des luxemburgischen Einkommenssteuergesetzes können im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrags gezahlte Prämien und im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags gezahlte Prämien von Ihrer Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.
Auf Ihrem MyFoyer-Kundenportal können Sie Ihre Verträge einsehen, Versicherungsbestätigungen und Steuerbescheinigungen beantragen oder Ihre personenbezogenen Daten aktualisieren.
Reden Sie mit einem Fachmann und erhalten Sie Hilfe bei der Optimierung Ihrer Steuererklärung.