Die drei wichtigsten Punkte auf einen Blick:
1. Die Steuererklärung (Formular 100) muss spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres eingereicht werden. Auch wenn keine Verpflichtung besteht, kann sich die Abgabe finanziell lohnen.
2. Viele Ausgaben sind steuerlich absetzbar, von Versicherungsprämien bis hin zur Altersvorsorge, wodurch sich Ihre Steuerlast deutlich reduzieren kann.
3. Mit der richtigen Unterstützung durch Ihren Versicherer für Ihre Verträge und einen Partner wie taxx.lu, der Sie von der Dokumentensammlung bis zur Einreichung begleitet, können Sie Ihre erste Steuererklärung ganz entspannt angehen.
Sie sind gerade nach Luxemburg gezogen? Zwischen der Anmeldung bei der Gemeinde, der Wohnungssuche und der Eröffnung eines Bankkontos steht zwangsläufig auch das Thema Steuern auf Ihrer Liste. Die gute Nachricht: Ihre erste Steuererklärung ist zugänglicher, als sie scheint – und kann Ihnen sogar eine mögliche Rückerstattung einbringen.
Die Einkommensteuererklärung (Formular 100 oder 163) muss spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres eingereicht werden. So gehen Sie Schritt für Schritt gelassen vor.

Sind Sie überhaupt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Zunächst sollten Sie wissen: Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Es gibt zwei Situationen:
- Pflicht zur Abgabe (Veranlagung): Dies ist der Fall bei bestimmten Voraussetzungen, z. B. Einkommen über bestimmten Schwellenwerten, mehrere Einkommensquellen oder wenn beide Ehepartner ein Gehalt beziehen.
- Freiwillige Abgabe: Auch ohne Verpflichtung kann eine Steuererklärung (oder eine Jahresabrechnung über Formular 163) sinnvoll sein, um die einbehaltene Quellensteuer zu korrigieren und ggf. eine Rückerstattung zu erhalten.
Als Gebietsansässiger geben Sie Ihr weltweites Einkommen an, d. h. Ihr gesamtes Einkommen, einschließlich der im Ausland erzielten Einkünfte.
Wohnsitz im Inland, Wohnsitz im Ausland: Was sich für Ihre Steuern ändert
Ihr Status bestimmt, was Sie angeben müssen und was Sie abziehen können.
- Wohnsitz im Inland: Sie werden auf Ihr weltweites Einkommen besteuert und haben Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen Abzüge.
- Wohnsitz im Ausland: Sie werden grundsätzlich nur auf Ihre Einkünfte aus luxemburgischen Quellen besteuert, aber auch ausländische Einkünfte spielen dabei eine Rolle. Wenn Sie beantragen, einem Gebietsansässigen gleichgestellt zu werden, können Sie ebenfalls von denselben Abzügen und Steuergutschriften profitieren.
Luxemburg unterteilt die Steuerpflichtigen zudem in Steuerklassen (1, 1a und 2), die die Berechnung Ihrer Steuerlast beeinflussen. Verheiratete Paare fallen grundsätzlich unter die Steuerklasse 2.
Die Schritte Ihrer ersten Steuererklärung
La marche à suivre tient en cinq étapes, un outil en ligne comme celui de notre partenaire taxx.lu peut vous accompagner sur la plupart d’entre elles.
- Unterlagen sammeln. Legen Sie alle relevanten Dokumente an einem Ort zusammen: Ihre Lohn- oder Rentenbescheinigung, die von Ihren Versicherern ausgestellten Steuerbescheinigungen sowie Nachweise über Aufwendungen und Sonderausgaben. Auf taxx.lu liest die Dokumentenerkennung (AutoScan) Ihre Belege aus und übernimmt einen Teil der Daten automatisch. Anschließend prüfen und bestätigen Sie die Angaben. Bei bestimmten ausländischen Dokumenten kann jedoch eine manuelle Eingabe erforderlich sein.
- Abzüge identifizieren: Für Arbeitnehmer wird automatisch ein Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 540 € vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Darüber hinaus können unter anderem folgende Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden: Versicherungsprämien, Altersvorsorgeprodukte (Vorsorge-Sparen), Spenden, weitere Sonderausgaben Anstatt jede Abzugsmöglichkeit selbst zu suchen, können Sie sich von taxx.lu durch die Steuererklärung führen lassen. Das System zeigt Ihnen die für Sie relevanten Steuerabzüge auf und gibt Ihnen mit dem Opti-Score Hinweise, wie Sie Ihre zukünftigen Steuererklärungen weiter optimieren können.
- Wählen Sie die passende Einreichungsart. Für die Abgabe Ihrer Steuererklärung stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Ein begleiteter Service wie taxx.lu, der Sie Schritt für Schritt und in mehreren Sprachen unterstützt, das Papierformular (Modell 100) oder die Online-Einreichung über MyGuichet.lu.
- Reichen Sie die Erklärung fristgerecht ein. Die Frist endet jeweils am 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Für das Steuerjahr 2025 haben Sie somit bis zum 31. Dezember 2026 Zeit. Bei taxx.lu wird das Ergebnis Ihrer Steuererklärung laufend berechnet, während Sie die Angaben erfassen. Die Zahlung erfolgt erst bei der endgültigen Einreichung.
- Erhalten Sie Ihren Steuerbescheid. Nach Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erstellt die luxemburgische Steuerverwaltung (ACD) Ihren Steuerbescheid und ermittelt das endgültige Steuerergebnis. Je nach gewähltem Angebot kann taxx.lu Ihren Steuerbescheid mit der eingereichten Erklärung vergleichen und eventuelle Abweichungen prüfen.
Welche Ausgaben sind absetzbar?
Hier können Sie am meisten sparen: Mehrere Arten von Ausgaben können Ihr zu versteuerndes Einkommen verringern.
- Les primes d’assurance. Bestimmte Versicherungsverträge, wie Lebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen oder Vorsorgeversicherungen, sind steuerlich absetzbar. Welche Verträge begünstigt sind und welche Höchstbeträge gelten, erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel: Abzugsfähige Versicherungsprämien für Ihre Steuererklärung in Luxemburg – Foyer
- Altersvorsorge-Sparen (Artikel 111bis LIR). Für die Steuererklärung des Jahres 2025 beträgt der maximal absetzbare Betrag 3.200 € pro Person. Ab dem Steuerjahr 2026 erhöht sich dieser Höchstbetrag auf 4.500 € pro Person.
- Spenden.Spenden an anerkannte Organisationen sind steuerlich absetzbar, sofern sie mindestens 120 € betragen. Der abzugsfähige Betrag ist auf 20 % des Nettoeinkommens begrenzt.
Gut zu wissen: Die Lösungen von Foyer
Mehrere Produkte von Foyer unterstützen Sie dabei, Ihre Steueroptimierung mit einem umfassenden Versicherungsschutz zu verbinden:
- horizon : Ein Altersvorsorgeplan, dessen Beiträge im Rahmen der in Artikel 111bis LIR vorgesehenen Höchstbeträge steuerlich absetzbar sind.
- protect4life : Eine flexible und innovative Lösung, die Todesfallschutz und Sparen kombiniert und unter die Bestimmungen von Artikel 111 LIR fällt.
- mozaïk Wohngebäude- und Hausratversicherung : Speziell für Neuankömmlinge in Luxemburg konzipiert, mit mehrsprachiger Unterstützung und individuell anpassbaren Garantien. Steuerlich absetzbar ist jedoch nur der Haftpflichtanteil (RC) dieser Versicherung.
Unser Partner für die Online-Steuererklärung: taxx.lu
Das Ausfüllen der ersten Steuererklärung kann einschüchternd wirken, insbesondere wenn sie nicht in der eigenen Muttersprache erfolgt. Mit taxx.lu, einem unserer vertrauenswürdigen Partner, steht sowohl Einwohnern Luxemburgs als auch Grenzgängern eine vollständig digitale Lösung zur Verfügung. Die Plattform begleitet Sie von Anfang bis Ende und bietet persönliche Unterstützung per Chat und E-Mail in mehreren Sprachen.
Nach Angaben der Plattform liegt die durchschnittliche Steuererstattung ihrer Kunden bei 2.352 €. Dabei handelt es sich um einen Durchschnittswert und nicht um eine Garantie. Die Höhe einer möglichen Erstattung sowie die Bearbeitungsdauer werden ausschließlich von der luxemburgischen Steuerverwaltung (ACD) festgelegt. Darüber hinaus erzielt taxx.lu eine Bewertung von 4,9 von 5 Sternen auf Google.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.taxx.lu.
Gut zu wissen: Exklusives Angebot für Foyer-Kunden
Als Foyer-Kunde profitieren Sie von 30 % Rabatt auf Ihre Online-Steuererklärung mit taxx.lu.
FAQ
Wann muss ich meine Steuererklärung einreichen?
Spätestens am 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Für Einkünfte aus dem Jahr 2025 endet die Frist am 31. Dezember 2026.
Muss ich als Arbeitnehmer zwingend eine Steuererklärung abgeben?
Nicht unbedingt. In manchen Fällen besteht eine Verpflichtung, in anderen nicht. Selbst wenn keine Verpflichtung besteht, kann die Abgabe einer Steuererklärung oder eines Jahresausgleichs sinnvoll sein, um die bereits an der Quelle einbehaltene Steuer zu korrigieren und gegebenenfalls eine Erstattung zu erhalten. Im Zweifelsfall können Sie sich an die ACD wenden oder sich von einem Dienst wie taxx.lu unterstützen lassen..
Wie lange dauert es, bis ich meinen Steuerbescheid erhalte?
Die Bearbeitungszeiten variieren und liegen im Verantwortungsbereich der ACD. Daher empfiehlt es sich, die Steuererklärung nicht bis zum letzten Moment aufzuschieben.
Kann ich meine Versicherungsprämien steuerlich absetzen?
Ja. Bestimmte Versicherungsverträge sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften steuerlich absetzbar.
Ihre erste Steuererklärung muss kein Hindernislauf sein. Wenn Sie die für Sie relevanten Regelungen kennen, die notwendigen Unterlagen sorgfältig zusammentragen und die Ihnen zustehenden Steuerabzüge nutzen, wird aus einer oft gefürchteten Formalität eine echte Gelegenheit, Geld zurückzuerhalten, das Ihnen zusteht.