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Voraussicht

Familien: Diese Steuervorteile sollten Sie in Ihrer Steuererklärung 2026 nicht vergessen

Die drei wichtigsten Punkte

1. Die meisten steuerlichen Familienvorteile werden nicht automatisch gewährt.

2. Neu für 2025-2026: bis zu 922,50 € pro Kind bei Wechselmodell.

3. Vorsorge- und Gesundheitslösungen schützen nicht nur Ihre Familie, sondern können auch steuerliche Vorteile bringen.

    Kinder großzuziehen ist mit erheblichen Kosten verbunden. Das luxemburgische Steuersystem sieht deshalb verschiedene Steuervergünstigungen für Familien vor. Diese müssen jedoch beantragt werden. Neu für die Steuerjahre 2025 und 2026: Eltern mit Wechselmodell können unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuervergünstigung von bis zu 922,50 € pro Kind erhalten. Bei Foyer wissen wir, dass die Familie an erster Stelle steht. Hier erfahren Sie verständlich und ohne Fachjargon, welche Steuervorteile Sie bei Ihrer Steuererklärung nicht übersehen sollten und wie Sie diese geltend machen können.

    Eltern sitzen mit ihren zwei Kindern auf dem Boden und lesen ein Buch.

    Ihre Kinder und Ihre Steuer

    Kinder im Haushalt berechtigen zur Steuerermäßigung für Kinder in Höhe von 922,50 € pro Kind und Jahr. Je nach Ihrer Situation wird diese als Steuergutschrift auf Ihre Steuerschuld angerechnet.

    Sie bildet die Grundlage der steuerlichen Vorteile für Familien und kann durch weitere gezielte Abzüge ergänzt werden.

    Neu 2025-2026: Steuervergünstigung bei Wechselmodell

    Dies ist die wichtigste Neuerung für dieses Jahr. Eine Steuervergünstigung von bis zu 922,50 € pro Kind wird auf Antrag dem Elternteil gewährt, dessen Kind aufgrund eines Wechselmodells nicht zu seinem Haushalt gehört und der bei geteilter Familienzulage nicht von der Steuerklasse 1a profitiert. Diese Übergangsmaßnahme gilt ausschließlich für die Steuerjahre 2025 und 2026. Auch betroffene Grenzgänger und andere Nichtansässige können davon profitieren.

    Gut zu wissen

    Die Vergünstigung wird schrittweise reduziert, wenn das zu versteuernde Einkommen 67.400 € übersteigt, und entfällt vollständig ab 76.600 €. Sie muss über die Steuererklärung (Formular 100) oder den Jahressteuerausgleich (Formular 163) beantragt werden. Da sie nicht automatisch gewährt wird, sollten Sie die Beantragung nicht vergessen.

    Kinderbetreuungskosten

    Geben Sie Ihr Kind in eine Krippe, Maison Relais oder zu einer zugelassenen Tagesmutter? Diese Kosten können als außergewöhnliche Belastungen für Kinder unter 14 Jahren zum 1. Januar des betreffenden Steuerjahres abgesetzt werden, sofern die entsprechenden Rechnungen vorliegen. Sie können entweder die tatsächlichen Kosten angeben oder eine Pauschale bis zu 450 € pro Monat, beziehungsweise 5.400 € pro Jahr, geltend machen, ohne die tatsächlich entstandenen Kosten zu überschreiten.

    Kind außerhalb des eigenen Haushalts

    Im Falle einer Trennung oder Scheidung können Sie einen Steuerabzug beantragen, wenn Sie überwiegend für den Unterhalt eines Kindes aufkommen, das nicht in Ihrem Haushalt lebt. Seit dem Steuerjahr 2025 beträgt dieser Abzug maximal 5.424 € pro Kind und Jahr (zuvor 4.422 €). Er wird auf Antrag nur einem Elternteil gewährt und entfällt, wenn beide Elternteile mit dem Kind denselben Wohnsitz teilen.

    Steuerkredit für Alleinerziehende

    Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen und der Steuerklasse 1a angehören, können Sie den Steuerkredit für Alleinerziehende (CIM) beantragen. Für das Steuerjahr 2025 beträgt dieser bis zu 3.504 € bei einem bereinigten steuerpflichtigen Einkommen unter 60.000 € und verringert sich schrittweise darüber hinaus. Der CIM wird um 50 % der für das Kind erhaltenen Beihilfen gekürzt, soweit diese 2.712 € pro Jahr übersteigen. Ein weiterer Vorteil: Übersteigt der Steuerkredit Ihre tatsächliche Steuerlast, wird Ihnen die Differenz erstattet.

    Außergewöhnliche Belastungen: die wichtigste Regel

    Außergewöhnliche Belastungen wie Kinderbetreuungskosten oder nicht erstattete Krankheitskosten werden nicht automatisch berücksichtigt. Sie müssen die Beträge angeben und die entsprechenden Nachweise einreichen. Bewahren Sie deshalb Ihre Rechnungen und Belege das ganze Jahr über sorgfältig auf.

    Nichts bei der Steuererklärung vergessen

    Damit Sie keinen dieser Steuervorteile übersehen, können Sie auf unseren Partner taxx.lu zurückgreifen. Die AutoScan-Funktion übernimmt Daten aus Ihren Dokumenten automatisch, der geführte Prozess hebt relevante Abzüge entsprechend Ihrer Familiensituation hervor und der Opti-Score zeigt Optimierungsmöglichkeiten für die Zukunft auf. Außerdem erhalten Sie eine Schätzung in Echtzeit. Die endgültige Berechnung erfolgt jedoch durch die luxemburgische Steuerverwaltung (ACD). Ab dem Plus-Paket ist zudem eine Prüfung durch einen Experten enthalten.

    Gut zu wissen

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    Schutz für die Menschen, die Ihnen am wichtigsten sind

    Für die Familie zu sorgen bedeutet auch, sie für unvorhergesehene Lebensereignisse abzusichern. Eine Vorsorgelösung wie protect4life schützt Ihre Angehörigen finanziell, während eine Zusatzkrankenversicherung wie medicis die Gesundheitskosten des Haushalts reduzieren kann. Aus steuerlicher Sicht sind bestimmte Versicherungsprämien innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrags nach Artikel 111 abzugsfähig (672 € pro Haushaltsmitglied, erhöht für Ehepartner und Kinder). Im Rahmen der Steuerreform 2028 soll dieser Betrag auf 900 € angehoben werden. Für aktuelle Steuererklärungen gilt jedoch weiterhin der Betrag von 672 €. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Welche Versicherungsprämien bei der Steuererklärung absetzbar sind“.

    Häufig gestellte Fragen

    Kann ich Krippen- oder Betreuungskosten absetzen?

    Ja. Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, sofern entsprechende Rechnungen vorliegen.

    Mein Kind lebt im Wechselmodell. Habe ich Anspruch auf einen Steuervorteil?

    Möglicherweise. Für die Steuerjahre 2025 und 2026 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuervergünstigung von bis zu 922,50 € pro Kind beantragt werden.

    Ich bin alleinerziehend. Welche Vorteile kann ich beantragen?

    Den Steuerkredit für Alleinerziehende, sofern Sie der Steuerklasse 1a angehören und ein unterhaltsberechtigtes Kind haben.

    Werden diese Vorteile automatisch gewährt?

    Nein. Und genau das ist die wichtigste Botschaft: Die meisten Vergünstigungen müssen ausdrücklich in der Steuererklärung beantragt werden. Wer dies vergisst, verzichtet auf einen möglichen Vorteil.

    Ihre Familie steht an erster Stelle. Sprechen Sie mit Ihrem Foyer-Agenten, um Ihren Vorsorge- und Gesundheitsschutz an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Und damit Sie bei Ihrer Steuererklärung nichts vergessen, begleitet Sie taxx.lu Schritt für Schritt.


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