Eine sichere Zukunft für Ihre Angehörigen schließt die Garantie ein, dass es ihnen an nichts fehlt, wenn Sie nicht mehr da sind. Die Vielzahl der angebotenen Versicherungen macht diese Aufgabe jedoch nicht leichter. Welche Versicherungen sichern Ihre Kredite ab? Das zukünftige Studium Ihres Kindes? Welche Vorteile bringt der Abschluss einer Lebensversicherung in Luxemburg?

Vererben Sie ein Sparguthaben und keine Schulden
Ein Haus kaufen, eine Familie gründen oder auch die Zusammenführung zweier Familien sind Schritte, die mit Überlegungen über Ihre finanzielle Zukunft und die Ihrer Angehörigen verbunden sind. Hier sind drei Beispiele für Anwendungsfälle für Lebensversicherungen, mit denen Sie vorausschauend ihren Komfort gewährleisten können.
Immobilienkauf mit einer Restschuldversicherung
Mit einer Restschuldversicherung vererben Sie Ihre Immobilie, nicht aber den damit verbundenen Kredit. Bei Tod oder einer vollständigen und bleibenden Erwerbsunfähigkeit zahlt diese Versicherung die aus dem Kredit verbliebene Restschuld an die Bank zurück. Ihre Familie ist geschützt: Sie kann die Immobilie weiter nutzen, ohne sich um die Rückzahlung des Kredits Sorgen machen zu müssen.
Bei Foyer ist die befristete Restschuldversicherung (TSRD) mit einem Übereinkommen zum „Recht auf Vergessen“ verbunden, so dass auch Personen mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko wegen einer Krebserkrankung eine derartige Versicherung abschließen können.
Finanzierung des Studiums Ihrer Kinder mit einer Lebensversicherung
Stellen Sie sich vor, Sie sind vor kurzem Eltern geworden und möchten für das zukünftige Studium Ihres Kindes sparen.
Bei einer Vorsorgeversicherung wird eine Prämie festgelegt, die während eines vorher festgelegten Zeitraums (von mindestens 10 Jahren) monatlich oder jährlich zu zahlen ist. Dieses Versicherungsprodukt kombiniert Sparen und Vorsorge. Mit dieser Versicherungspolice legen Sie sowohl Geld zur Seite und versichern gleichzeitig ein bestimmtes Kapital für Ihr Kind für den Fall, dass Sie nicht mehr
Die Lösung protect4life von Foyer sieht die Auszahlung eines im Voraus festgelegten Kapitals an einen oder mehrere Begünstigte im Falle des Todes der versicherten Person vor. Darüber hinaus kann die Zahlung einer Rente bei Invalidität der versicherten Person vorgesehen werden. Im Todesfall eines Elternteils kann zudem ein monatlicher Betrag in Form einer Waisenrente ausgezahlt werden.
Begünstigung einer Familie und Einsetzung anderer Erben
Eine Lebensversicherung ist ein hervorragendes Instrument zur Übertragung von Geldvermögen. Mit ihr können Sie einen Teil Ihres Erbes steuern und es unter Beachtung der Pflichtteile anderen Begünstigen als Ihren gesetzlichen Erben zukommen lassen.
So kann das Erbe im Fall einer Patchwork-Familie mit nicht verheirateten Partnern so aufgeteilt werden, dass auch der neue Partner eingeschlossen ist. Darüber hinaus können Sie die Liste der Begünstigten jederzeit und ohne Notar anpassen.
Steuerliche Absetzbarkeit, Sicherheitsdreieck, Superprivileg: 3 finanzielle Vorteile, die mit einer Lebensversicherung in Luxemburg verbunden sind
Lebensversicherungen können mehr als nur den Erben Geld hinterlassen. Sie sind auch für den Versicherungsnehmer vorteilhaft. Dieser profitiert dreifach:
Steuerliche Absetzbarkeit
Dank Ihrer Lebensversicherung können Sie bis zu 672 €/Jahr steuerlich absetzen. Dieser Betrag verdoppelt sich, wenn Sie verheiratet sind, und erhöht sich um weitere 672 € für jedes Kind. So können Sie, wenn Sie einen Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin und zwei Kinder haben, bis zu 2688 €/Jahr steuerlich geltend machen.
Optimaler Kapitalschutz
In Luxemburg gilt eines der vorteilhaftesten finanziellen Absicherungssysteme. Das Konzept des Sicherheitsdreiecks ist ein einzigartiges System, das Ihrem Vermögen maximalen Schutz bietet.
Denn das Geld, das Sie einzahlen, wird nicht direkt beim Versicherer verwahrt, sondern muss bei einer vom Commissariat aux Assurances (Aufsichtsbehörde für den Versicherungssektor) zugelassenen Depotbank auf einem vom Konto der Versicherungsgesellschaft separaten Konto hinterlegt werden. Ihr Vermögen ist somit rechtlich vom Vermögen der Aktionäre und Gläubiger der Versicherungsgesellschaft getrennt.
Aufgrund dieses „Super-Privilegs“ erhalten Sie Ihr gesamtes angesammeltes Sparvermögen in voller Höhe vor allen anderen Gläubigern zurück.