Eine Eintrittsschwelle ist ein Betrag, unterhalb dem der Versicherer nicht eingreift.
Beispiel: Wenn die Eintrittsschwelle auf 250 EUR festgesetzt wird, wird Foyer nicht eingreifen, wenn der Schadenbetrag nicht 250 EUR erreicht.
Eine Höchstbetrag ist die Obergrenze des Versicherers. Beispiel: Wenn der Höchstbetrag auf 10.000 EUR festgesetzt wird, werden Kosten, die 10.000 EUR übersteigen, nicht von Foyer übernommen.
Der Eingriff von Foyer ARAG kann ebenfalls je nach Höhe oder Art der Streitigkeit begrenzt werden.
Beispiel: Streitwert – Grenzen der Versicherungsleistung (siehe Tabelle im Anhang)
Laut dieser Tabelle, wenn die Streitigkeit 500 EUR nicht übersteigt, ist der Eingriff des Versicherers auf 750 EUR beschränkt.
Es ist also nicht alles unbedingt abgedeckt. Die Eintrittsschwellen (sofern vorhanden) und die Höchstbeträge unterscheiden sich je nach Vertragsart.
Für weitere Informationen können Sie sich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrags beziehen, die in Ihrem Foyer-Kundenbereich oder in Ihrer MyFoyer-App verfügbar sind.