Ja. Ich kann den Anwalt, der mich verteidigen und vertreten soll, frei wählen.
Für jeden Schadensfall kann grundsätzlich nur ein Anwalt bestellt werden. Wenn ich den Anwalt wechseln möchte, trägt Foyer ARAG lediglich die Kosten des ersten Anwalts, es sei denn, der Wechsel geschieht aus berechtigten Gründen der Verhinderung des Anwalts (Beispiele: Einstellung der Tätigkeit des Anwalts, Entzug der Genehmigung zur Ausübung des Anwalts usw.)
Wenn ich mein Recht auf freie Wahl eines Anwalts nicht ausübe, wird Foyer ARAG in meinem Namen und auf meine Rechnung kompetenten Anwalt beauftragen.