Voraussicht
2 November 2023

Wie können Sie als Neuankömmling Ihre Steuererklärung optimieren?

Der Wechsel des Arbeitsplatzes und der Schule für die Kinder, die Suche nach einer Wohnung, unendliche Verwaltungsformalitäten – nach Luxemburg umzuziehen stellt ein echtes Abenteuer dar. Dieser Umzug hat auch Auswirkungen auf Ihre Steuer und insbesondere auf Ihre Steuererklärung. Foyer erklärt Ihnen, wie Sie diese optimieren und gibt Ihnen einige nützliche Tipps.

Couple en train de faire sa déclaration fiscale

Wie funktioniert die luxemburgische Steuer?

In Luxemburg sind die Steuerzahler in Klassen eingeteilt. Entsprechend Ihrem Status befinden Sie sich in der Klasse 1 (Ledige), in der Klasse 1A (Ledige mit Kindern, Witwer/Witwe) oder in der Klasse 2 (verheiratete Paare). Dies ist auf Ihrer von der Steuerverwaltung erstellten Steuerkarte angegeben.

Wenn Sie Ihren Steuerwohnsitz in Luxemburg haben, besitzen Sie eine Pflicht: Ihr Einkommen erklären. Sie können die Höhe Ihrer Steuern jedoch verringern (man spricht hier von zu versteuerndem Einkommen). Wie? Indem Sie bestimmte Kosten, Belastungen und Ausgaben abziehen.

Welche Kosten kann man abziehen?

In Ihrer Steuererklärung können Sie die außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben abziehen. Foyer hilft Ihnen, klarer zu sehen und erklärt Ihnen, welche es ermöglichen werden, Ihre Steuererklärung zu optimieren.

Die außergewöhnlichen Belastungen

Die außergewöhnlichen Belastungen sind Ausgaben, die Sie nicht vermeiden können. Sie verringern Ihre Finanzkraft und somit Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Abzüge in Verbindung mit diesen Ausgaben hängen von Ihrem Einkommen und der Zusammensetzung Ihres Haushalts ab.

Die wichtigsten Ausgaben sind:

– nicht gedeckte Krankheitskosten in Verbindung mit einem Gebrechen, einer Invalidität oder einem schweren Unfall;

– die Kosten in Verbindung mit der Erziehung, dem Unterhalt oder der Berufsbildung der Kinder, für die Unterhaltspflicht besteht, mit einem maximalen Freibetrag von 4020 € pro Kind;

– die Kosten für Hilfe und Pflege aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit oder derjenigen eines Mitglieds Ihrer Familie;

– die Betreuungskosten, die die für die Unterbringung Ihrer Kinder in einer Krippe, einer Kindertagesstätte, einem Kindergarten, einem Hort usw. ausgegebenen Beträge beinhalten;

– die Kosten für Hauspersonal, die zum Beispiel für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe dienen;

– die Kosten in Verbindung mit nachhaltiger Mobilität mit einem Freibetrag in Höhe von 5000 € für emissionsfreie Autos, Elektroautos oder Wasserstoffautos und 3000 € für Elektrofahrräder.

Die Sonderausgaben

Die Sonderausgaben betreffen Ihren Privatbereich. Auch hier ist der Betrag, den Sie abziehen können, gedeckelt und hängt von der Zusammensetzung Ihres Haushalts ab.

Die Sonderausgaben betreffen:

– die Versicherungsprämien und -beiträge: Es handelt sich zum Beispiel um Versicherungen auf den Lebens- und Todesfall, Invaliditäts-, Haftpflicht-, Restschuldversicherungen, Kranken- und Krankenzusatzversicherungen. Der maximal abzugsfähige Betrag liegt bei 672 € pro Person und Jahr;

– die Beiträge im Rahmen einer Zusatzrentenversicherung, die von Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen wurde, mit einem Maximalbetrag von 1200 €/Jahr;

– die Altersvorsorge mit einer absetzbaren Jahresprämie von 3200 €/Jahr für Aufwendungen, um Rentenkapital zu bilden;

Unterhaltszahlungen an einen früheren Ehepartner im Rahmen von 24.000 €/Jahr;

Bausparen bei einer in Luxemburg zugelassenen Kasse. Der Abzug ist auf 1 344 € pro Person und Jahr für Personen im Alter von 18 bis 40 Jahren und 672 € für Personen im Alter von 40 Jahren und älter beschränkt;

 – Schuldzinsen für Darlehen: Es handelt sich um Zinsen in Verbindung mit persönlichen Darlehen, Verbraucherkrediten oder auch Immobiliendarlehen. Für die Zinsen von Immobiliendarlehen beläuft sich der absetzbare Betrag auf 2000 € in den ersten 6 Jahren, 1500 € in den 5 Folgejahren und 1000 € im Anschluss. Mietkosten (Instandhaltungs- und Reparaturkosten) können ebenfalls abgesetzt werden;

– Schenkungen und unentgeltliche Zuwendungen: gezahlt an gemeinnützige Vereinigungen in Höhe von 120 € bis 1 Million €/Jahr, solange sie nicht 20 % Ihrer Einkommen übersteigen;

– Reisekosten: Diese werden berechnet zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrem Arbeitsort. Der absetzbare Betrag beläuft sich auf maximal 2574 €/Jahr.

Jetzt, wo Sie über die absetzbaren Kosten und Ausgaben informiert sind, können Sie Ihrer nächsten Steuererklärung beruhigt entgegensehen!

Um Sie zu unterstützen, stellt Ihnen Foyer steuerlich absetzbare Produkte zur Verfügung, die Sie sich gleich jetzt ansehen sollten.

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