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Rentenreform in Luxemburg: Was sich im Jahr 2026 ändert

Die Rente in Luxemburg ist für viele ein zentrales Thema – ganz gleich, ob man im Land lebt oder als Grenzgängerin bzw. Grenzgänger tätig ist. Angesichts der alternden Bevölkerung und des Ziels, die langfristige Stabilität des Systems zu sichern, bereitet die Regierung eine umfassende Reform vor, die voraussichtlich im Januar 2026 in Kraft tritt. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Anhebung der Obergrenze für Steuerabzüge zur Altersvorsorge. Die Anhebung der Obergrenze für diesen Steuervorteil ermöglicht es allen Versicherten, sich besser vorzubereiten und ihren Lebensstandard im Ruhestand zu optimieren.

Eine junge Frau mit vielen Dokumenten in der Hand und einem Computer vor sich.

Die neuen Herausforderungen der luxemburgischen Altersvorsorge

Um den Herausforderungen der Nachhaltigkeit und Fairness des Systems gerecht zu werden, bringt die luxemburgische Reform ab Januar 2026 mehrere strukturelle Anpassungen mit sich. Vorgesehen sind: eine längere Berufslaufbahn, höhere Beiträge und vor allem eine deutliche Anhebung der Obergrenze für steuerlich absetzbare Altersvorsorgebeiträge.

Warum diese Reform?

Das luxemburgische Rentensystem beruht auf einem generationenübergreifenden Solidaritätsprinzip. Dieses Modell, das über viele Jahre stabil war, steht nun unter Druck. Die Gründe: die alternde Bevölkerung, die steigende Lebenserwartung und die wachsende Belastung der öffentlichen Finanzen. Um diesen Entwicklungen zu begegnen, führt die Regierung ab Januar 2026 eine strukturelle Reform ein. Ihr Ziel ist es, das soziale Gleichgewicht zu erhalten, längere Erwerbsbiografien zu fördern und zusätzliche Anreize für individuelles Sparen zu schaffen.

Beitragsdauer und Renteneintritt

Die Reform ändert die Bedingungen für den Zugang zur Frühverrentung. Sie soll das tatsächliche Renteneintrittsalter schrittweise näher an das gesetzliche Alter von 65 Jahren heranführen.

Ab 2026 wird der Zugang zur Frühverrentung mit 60 Jahren schrittweise erschwert. Um davon profitieren zu können, müssen Sie Ihre Berufstätigkeit verlängern: Im Jahr 2026 um einen Monat, 2027 um zwei Monate, 2028 um vier Monate, 2029 um sechs Monate und 2030 um acht Monate (Quelle: Informationen zur für 2026 geplanten Pensionsreform – CNAP.lu d’Pensiounskeess – Caisse nationale d’assurance Pension – Luxembourg).

Für Personen, die die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente ab 57 Jahren erfüllen, ändert sich hingegen nichts.

Gleichzeitig profitieren Menschen, die freiwillig über das 65. Lebensjahr hinaus weiterarbeiten, von einem erhöhten Steuerfreibetrag von bis zu 9.000 € pro Jahr (Quelle: Résumé des travaux du 10 octobre 2025 – Le gouvernement luxembourgeois). Dieser Mechanismus soll mehr Flexibilität schaffen und den schrittweisen Übergang in den Ruhestand erleichtern.

Eine angehobene Obergrenze: mehr Vorteile für die Altersvorsorge

Für jeden Haushalt eröffnet diese Maßnahme die Möglichkeit, den Lebensstandard im Ruhestand besser zu sichern, indem die sofortige Besteuerung gemildert und Anreize zum Aufbau von zusätzlichem Kapital geschaffen werden.

Einer der konkreten Fortschritte der Reform betrifft das individuelle Sparen über Altersvorsorgeverträge. Die Obergrenze für den steuerlichen Abzug wird ab 2026 von 3.200 € auf 4.500 € pro Jahr und Steuerzahler angehoben (Quelle: Résumé des travaux du 10 octobre 2025 – Le gouvernement luxembourgeois) . Diese deutliche Erhöhung zeigt den Willen der Behörden, in Zeiten des demografischen Wandels und knapper öffentlicher Mittel die private Vorsorge zu stärken.

Beispiel

Ein in Luxemburg wohnhafter Alleinstehender, der mit einem Grenzsteuersatz von 35 % besteuert wird, entscheidet sich, ab 2026 jährlich den neuen Höchstbetrag von 4.500 € in einen Altersvorsorgevertrag einzuzahlen. Durch diese Einzahlung kann er sein zu versteuerndes Einkommen um 4.500 € reduzieren und somit 1.575 € Steuern sparen (4.500 € × 35 %). Wenn er diesen Rhythmus über zehn Jahre beibehält, spart er 15.750 € Steuern und baut gleichzeitig ein Kapital für den Ruhestand auf. Für ein Paar verdoppelt sich die Ersparnis: 3.150 € pro Jahr für zwei Steuerzahler, also 31.500 € über zehn Jahre – ganz zu schweigen von den Erträgen aus den angesparten Beträgen.

Weitere spezifische Maßnahmen

Ab 2026 steigt der Gesamtbeitragssatz zur Rentenversicherung von 24 % auf 25,5 % (Quelle: 20251010_Depot.pdf) . Dieser Zuschlag, der gerecht zwischen Arbeitnehmenden, Arbeitgebern und Staat aufgeteilt wird, führt zu einer Erhöhung der Beiträge um 0,5 % auf jeder Gehaltsabrechnung. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf den Anstieg der Rentenausgaben und soll die finanzielle Stabilität des Systems bis ins Jahr 2042 stärken.

Um die Auswirkungen dieser Erhöhung auf besonders vulnerable Gruppen wie Selbstständige oder Haushalte mit niedrigem Einkommen zu begrenzen, sind spezifische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Diese erfolgen in Form gezielter Beihilfen oder Erleichterungen, um trotz der zusätzlichen Beiträge für jeden Einzelnen die soziale Gerechtigkeit zu wahren.

Rahmenbedingungen: Zeitplan und Fristen

Die Rentenreform folgt einem sehr straffen Zeitplan. Der im Herbst 2025 im Parlament eingebrachte Gesetzentwurf tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Einige Bestimmungen – wie die schrittweise Verlängerung der Beitragsdauer für den Vorruhestand – gelten jedoch erst ab dem 1. Juli 2026.

Gut vorbereitet auf die Reform: Beratung und Vermögensbetreuung

Der erfolgreiche Übergang zu den neuen Vorschriften hängt davon ab, die eigene Strategie frühzeitig und entsprechend der persönlichen Situation anzupassen. Hier finden Sie einige praktische Tipps, wie Sie von den neuen Maßnahmen profitieren und Ihre finanzielle Zukunft sichern können.

Erstellen Sie zunächst eine Rentenbilanz, um die Anzahl Ihrer Beitragsquartale, die Art der berücksichtigten Zeiten sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Reform auf Ihr Renteneintrittsdatum oder Ihre Rentenhöhe zu überprüfen.

  • Nutzen Sie die Anhebung der Steuerobergrenze, um Ihre Einzahlungen in individuelle Sparlösungen, insbesondere in die Altersvorsorge, zu optimieren.
  • Prüfen Sie eine mögliche Verlängerung Ihrer Berufstätigkeit, um von den besonderen Freibeträgen zu profitieren, die für Personen vorgesehen sind, die bereits rentenberechtigt sind und dennoch weiterarbeiten oder – je nach Berufszweig – einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand erwägen.
  • Halten Sie Ihre Unterlagen aktuell und bereiten Sie die erforderlichen Nachweise (Laufbahnbescheinigungen, Mitgliedschafts- oder Rückkaufbescheinigungen usw.) im Voraus vor.

Gut zu wissen: Planen Sie Ihren Ruhestand nach der Reform

Fragen Sie sich, wie Sie Ihren Rentenplan im Zuge der Reform anpassen sollten? Ihre Foyer-Vertreterin oder Ihr Foyer-Vertreter unterstützt Sie mit maßgeschneiderter Beratung, Lösungen zur Steueroptimierung, individuellen Simulationen sowie einer laufenden Beobachtung der gesetzlichen Entwicklungen. Profitieren Sie von der lokalen Expertise von Foyer, um Ihr Vermögen vorausschauend und entsprechend den neuen Regelungen zu planen und zu optimieren.

Die Rentenreform 2026 sorgt für eine langfristige Stabilisierung des Systems und erfordert gemeinsame Anstrengungen. Gleichzeitig eröffnet sie neue Chancen, die eigene Situation zu verbessern, insbesondere durch die höhere Steuergrenze für die Zusatzrente. Nutzen Sie diese Veränderungen und gewinnen Sie mit Foyer wieder mehr Kontrolle über Ihre Altersvorsorge.

Die drei wichtigsten Punkte

  •  Neue Steuerabzugsgrenze: 4.500 € pro Jahr ab 2026
  • Vorruhestand: Die erforderliche Beitragsdauer wird schrittweise erhöht, das gesetzliche Renteneintrittsalter bleibt bei 65 Jahren
  • Beiträge: Anstieg von 24 auf 25,5 %, mit Begleitmaßnahmen für besonders betroffene Gruppen


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Das Steuersystem in Luxemburg bietet dank absetzbarer Versicherungsbeiträge konkrete Optimierungsmöglichkeiten. Laut Artikel 111bis des Luxemburgischen Einkommensteuergesetzes (LIR) (Quelle: https://impotsdirects.public.lu/dam-assets/fr/legislation/LIR/LIR2025.pdf) sind für einen Altersvorsorgevertrag pro Jahr bis zu 3200 € steuerlich…

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