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Krankschreibung in Luxemburg: Ihre Rechte und Pflichten verstehen

In Luxemburg garantiert der Arbeitgeber bei einer Arbeitsunfähigkeitsdauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten in den ersten 77 Tagen die Fortzahlung des gesamten Arbeitslohns. Im Anschluss übernimmt die Gesundheitskasse Luxemburg (CNS) bis zu 78 Wochen die Zahlung des Krankengeldes. Dieses System gilt für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Luxemburg sowie für französische, deutsche und belgische Grenzgänger.

homme ayant le bras cassé, avec un plâtre, regardant par la fenêtre

Ihre Krankmeldung

Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber noch am ersten Tag Ihres Fernbleibens schriftlich über Ihre Abwesenheit. Eine SMS oder E-Mail gilt im Streitfall als Nachweis. Wir empfehlen Ihnen, dies vor dem Ende Ihres üblichen Arbeitstages zu tun.

Die ärztliche Bescheinigung, die Ihnen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgehändigt wird, besteht aus drei Teilen:

  • Das erste Blatt ist für die CNS (muss spätestens am dritten Werktag eingereicht werden).
  • Das zweite Blatt ist für den Arbeitgeber (Einreichung innerhalb derselben Frist).
  • Das dritte Blatt ist für Ihre eigenen Unterlagen bestimmt.

Grenzgänger dürfen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihres Wohnsitzlandes verwenden, müssen dabei aber ihre 13-stellige luxemburgische Identifikationsnummer angeben.

Bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit von maximal zwei Tagen ist eine Meldung an die CNS nicht erforderlich. Dauert Ihre Abwesenheit länger, verwenden Sie das Online-Formular auf cns.public.lu.

Im Falle einer Verlängerung reichen Sie Ihre neue Bescheinigung innerhalb von zwei Werktagen nach dem ursprünglich vorgesehenen Wiederaufnahmedatum ein.

Lohnfortzahlung: Einkommenskontinuität durch Arbeitgeber und CNS

In Luxemburg gibt es keine Karenztage: Ihr Lohn wird Ihnen ab dem ersten Tag Ihres krankheitsbedingten Fortbleibens weitergezahlt. Während der ersten 77 Fehltage innerhalb von 18 aufeinanderfolgenden Monaten zahlt Ihr Arbeitgeber 100 % Ihres Gehalts, einschließlich Prämien und Zuschläge. Enden die 77 Tage in der Monatsmitte, erhalten Sie Ihre Zahlungen bis zum letzten Tag.

Anschließend werden Sie bis zu 78 weitere Wochen durch die Gesundheitskasse CNS entschädigt. Diese Änderung erfolgt automatisch. Sie müssen also keine weiteren Schritte unternehmen.

Gut zu wissen: Kündigungsschutz

Sofern Sie alle Fristen einhalten (Benachrichtigung am 1. Tag, ärztliche Bescheinigung innerhalb von 3 Tagen), genießen Sie 26 Wochen Kündigungsschutz. Der Schutz greift selbst dann, wenn Ihnen vor Ihrer Krankheit ein Fehlverhalten angelastet wurde.

Berechnung Ihres Ersatzeinkommens

Der Anspruch auf Krankengeld ist in Luxemburg auf 13.188,95 € pro Monat begrenzt (das Fünffache des sozialen Mindestlohns von 2637,79 €). Die Untergrenze entspricht dem sozialen Mindestlohn – außer bei Teilzeitbeschäftigung.

Die maximale Bezugsdauer beträgt 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 104 Wochen. Rückt dieser Zeitpunkt näher, werden Sie von der Gesundheitskasse benachrichtigt. Bei Überschreitung wird Ihr Fall als dauerhafte Erwerbsunfähigkeit eingestuft oder es erfolgen Maßnahmen zur einer beruflichen Wiedereingliederung.

Während der Krankschreibung das Haus verlassen – Was ist erlaubt?

Vom ersten bis zum fünften Tag müssen Sie zu Hause bleiben. Erlaubt sind lediglich Wege zum Arzt, zur Apotheke oder zum Kauf lebensnotwendiger Produkte.

Sofern dies auf Ihrer Krankschreibung ausdrücklich vermerkt ist, dürfen Sie ab dem sechsten Tag zwischen 10 und 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr das Haus verlassen.

Nach 43 Tagen Krankschreibung haben Sie das Recht, über das CNS-Formular einen Antrag auf Sonderausgang zu stellen.

Auswärtige Mahlzeiten sind nach vorheriger Meldung erlaubt. Auslandsaufenthalte sind hingegen grundsätzlich verboten – außer in den folgenden Ausnahmefällen:

  • Schwere Krankheit
  • Palliativbehandlungen
  • Invalidität
  • Todesfall eines nahen Angehörigen
  • Geburt im engeren Familienkreis

Auch sportliche Aktivitäten sind ausschließlich auf ärztliche Empfehlung erlaubt.

Gut zu wissen: Die Vorteile von medicis

Die Zusatzversicherung medicis von Foyer übernimmt Kosten, die von der CNS nicht erstattet werden. Sie können zwischen zwei Varianten wählen:

Hospi+ für Krankenhausaufenthalte mit Einzelzimmer oder Confort für ambulante Behandlungen, Zahnpflege und Sehhilfen.
Steuervorteil: 100 % der Prämie sind steuerlich absetzbar (Artikel 111 L.I.R.).

Kontrollen und Strafen bei Betrugsfällen

Werden die vorgenannten Fristen ein erstes Mal nicht eingehalten, wird der Arbeitnehmer schriftlich verwarnt. Im Wiederholungsfall droht dann ein Ordnungsgeld von bis zu 750 €. Wer während eines Kontrollbesuchs abwesend ist und nicht innerhalb von drei Tagen entsprechende Nachweise vorlegt, verliert sofort seinen Anspruch auf Krankengeld.

Bei Fälschung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird im Falle einer vorgeblich krankheitsbedingten Abwesenheit von bis zu drei Tagen ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 €, bei längeren Zeiträumen in Höhe von 500 € und im Wiederholungsfall in Höhe von 750 € verhängt. Das Dokument wird dann für nichtig erklärt und die CNS kann den Staatsanwalt einschalten.

Das Arbeiten während einer Krankschreibung wird als schwerer Betrugsfall eingestuft. Zudem lehnt die CNS ärztliche Bescheinigungen grundsätzlich ab, deren Urheber dafür bekannt sind, Gefälligkeitskrankschreibungen auszustellen.

Progressive Rückkehr an den Arbeitsplatz

Wenn Sie eine allmähliche Rückkehr an den Arbeitsplatz in Betracht ziehen, ist das Verfahren recht unkompliziert: Ihr Arzt bescheinigt auf einem von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu unterzeichnenden Formular, dass eine teilweise Wiederaufnahme für Sie förderlich ist.

In einem solchen Fall müssen folgende drei Bedingungen erfüllt sein :

  • Mindestens 1 Monat Arbeitsunfähigkeit in den letzten 3 Monaten vor dem Antrag.
  • Fortdauernde Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Ein ärztliches Attest, das diese Maßnahme befürwortet, sowie die schriftliche Zustimmung Ihres Arbeitgebers.

Bei einer progressiven Rückkehr an den Arbeitsplatz sind Sie nicht an die sonst übliche Regelung für die Ausgangszeiten bei Krankheit gebunden. Je nach Situation erhalten Sie den von Ihrem Arbeitgeber gezahlten Lohn oder eine Geldleistung von der Gesundheitskasse.

Administrative Kontrollen zur Überprüfung der Anwesenheit

Mitarbeitende der CNS können täglich zwischen 8 und 21 Uhr unangekündigt bei Ihnen zu Hause erscheinen. Dabei überprüfen sie ausschließlich Ihre Anwesenheit, nicht Ihren Gesundheitszustand.

Falls Sie bei einem Kontrollbesuch nicht zu Hause sind, hinterlässt der Kontrolleur eine Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten. Sie haben dann drei Tage Zeit, Ihre Abwesenheit zu rechtfertigen.

Wenn Sie sich an einem anderen Ort aufhalten (z. B. bei einem Verwandten oder Partner), ist diese Adresse auf Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu vermerken. Sie muss sich innerhalb Ihres Wohnsitzlandes befinden.

Das luxemburgische Krankschreibungssystem beruht auf einer klaren Aufteilung der Verantwortlichkeiten. Der Arbeitgeber garantiert die Lohnfortzahlung an 77 aufeinanderfolgenden Tagen und die CNS zahlt im Anschluss das Krankengeld. Dieses System sorgt für maximale finanzielle Sicherheit und schränkt zugleich Missbrauch ein.

Die drei wichtigsten Punkte:

  1. Halten Sie sich an die Fristen: Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber noch am selben Tag und übersenden Sie Ihre ärztliche Bescheinigung innerhalb von 3 Tagen.
  2. Ihr Einkommen ist zu 100 % gesichert: zunächst durch den Arbeitgeber (77 Tage) und anschließend durch die CNS (maximal 78 Wochen), bis zu einer monatlichen Höchstgrenze von 13.188,95 €.
  3. Passen Sie Ihre Situation an: Beantragen Sie nach 43 Tagen Sonderausgang und melden Sie auswärtige Mahlzeiten.

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