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Ist ein Feuerwerk zu Hause erlaubt?

Sie bereiten sich auf eine Party vor und Sie möchten mit einigen Raketen und Knallern in Ihrem Garten diesen Tag gebührend feiern. Ist dies aber legal? Dies hängt von Ihrem Wohnort ab … und auch von der Art der Feuerwerkskörper. Wir schauen uns die geltenden Vorschriften etwas genauer an.

Verboten in den meisten Orten … mit einigen wenigen Ausnahmen

Im Großherzogtum ist es mit den Feuerwerkstraditionen vorbei. Dies liegt vor allem daran, dass Feuerwerke und andere Knaller eigentlich zunehmend als Ruhestörung empfunden werden, und dabei denken wir nicht nur an die Nachbarn, sondern auch an die Tiere. Denn Hunde, Katzen und auch die Wildtiere im Umfeld können über einer bestimmten Lautstärke einen Schock erleiden … Darüber hinaus verursachen Feuerwerkskörper auch Umwelt- und Sicherheitsprobleme, noch zu häufig gibt es Unfälle. Aus diesem Grund verbieten die meisten Orte in Luxemburg Feuerwerke und auch sie selbst veranstalten nur noch selten welche. Für dieses grundsätzliche Verbot gibt es allerdings Ausnahmen, generell durch eine vom Bürgermeister erteilte Genehmigung.

Somit gibt es noch einige wenige Orte, die toleranter sind: Bestimmte unter ihnen haben ganz einfach keine spezifischen Vorschriften erlassen und andere wiederum sehen Ausnahmen vor, beispielsweise an Silvester und häufig zu genau festgelegten Uhrzeiten.

Angesichts der verschiedenen Bestimmungen für Feuerwerke sollten Sie sich stets an Ihre Stadtverwaltung wenden, bevor Sie mit der Organisation beginnen. So erhalten Sie die Regelung der örtlichen Polizei und gegebenenfalls die durchzuführenden Schritte, um die vorherige Genehmigung des Bürgermeisters zu erhalten. In der Stadt Luxemburg können die Genehmigungsanträge online gestellt werden. 

Beachten Sie bitte, dass bei einem Verstoß saftige Strafen (bis mehrere Hundert Euro!) winken und die Nachbarn beschweren sich für gewöhnlich.

Welche Feuerwerkskörper dürfen Privatpersonen verwenden?

Trotz dieser grundsätzlichen Verbote werden bestimmte Feuerwerkskörper zu Vergnügungszwecken in Luxemburg frei zum Verkauf angeboten, da sie nicht sonderlich laut und gefährlich sind, auch in geschlossenen Räumen (lux. Gesetz vom 27. Mai 2016). Hierbei handelt es sich um die Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2, die auf der Website der Polizei des Großherzogtums aufgeführt sind. Die Erstgenannten können von Personen ab einem Alter von 12 Jahren verwendet werden, die Zweitgenannten ab einem Alter von 18 Jahren.

Wenn Sie die Kategorie des Produkts in Erfahrung bringen möchten, schauen Sie sich bitte das Etikett an und stellen Sie sicher, dass die CE-Norm angegeben ist, da dies garantiert, dass das Produkt der nationalen Gesetzgebung entspricht. Überprüfen Sie ebenfalls, dass der Verkäufer über eine von der ITM vergebene Zulassung verfügt.

Sie möchten etwas Größeres veranstalten? In diesem Fall müssen Sie sich an einen professionellen Feuerwerker wenden, der Ihr Feuerwerk unter den bestmöglichen Sicherheitsbedingungen ausführen wird. Die meisten Fachpersonen können auch in Ihrem Namen bei den Behörden vor Ort sämtliche erforderlichen Genehmigungen einholen.

Trotzdem sind Sicherheitsvorkehrungen angebracht

Knaller und Raketen stehen zwar frei zum Verkauf, sind aber trotz allem Sprengstoff! Es gilt also, einige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit ein Unfall nicht die gute Stimmung verdirbt.

  • Lesen Sie stets aufmerksam die Anweisungen und respektieren Sie die angegebenen Sicherheitsabstände.
  • Alkoholkonsum und Feuerwerk passen nicht zusammen: Lediglich eine nüchterne Person sollte sich um das Abfeuern kümmern!
  • Feuern Sie die Feuerwerkskörper an einem freistehenden Ort und fern von jeglichen Hindernissen, und niemals in Richtung einer Person oder eines Gebäudes!
  • Zünden Sie niemals einen Feuerwerkskörper, den Sie in Ihrer Hand halten: Verwenden Sie zum Zünden eher eine stabile Grundlage.
  • Halten Sie Feuer löschende Mittel griffbereit, sollte ein Feuer entstehen (Sprengschlauch, Wassereimer usw.).
  • Warten Sie mindestens eine halbe Stunde nach dem Zünden, bevor Sie sich einem Feuerwerkskörper nähern.
  • Die Rakete ist nicht hochgegangen? Versuchen Sie niemals, sie erneut zu zünden oder zu reparieren, und halten Sie mindestens zehn Minuten lang einen ordentlichen Abstand.
  • Und natürlich: Passen Sie auf die Kinder auf!
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