Seit dem 1. Januar 2026 kann der Nachweis der Kfz-Versicherung, die ehemalige „Grüne Karte“, jetzt weiß, auf einem elektronischen Medium vorgezeigt werden, zum Beispiel auf einem Smartphone. Wichtig ist, dass Sie bei einer Kontrolle eine gültige, gut lesbare und aktuelle Bescheinigung vorlegen können – auch wenn sie nicht mehr ausgedruckt im Auto liegt.

Wer ist betroffen?
Alle Fahrer, die in Luxemburg versichert sind:
- Einwohner mit einem in Luxemburg zugelassenen Fahrzeug.
- Grenzgänger mit einem in Luxemburg versicherten Fahrzeug.
- Gelegenheitsfahrer eines in Luxemburg zugelassenen und versicherten Fahrzeugs.
PDF, Foto, Kundenbereich – welche Formate sind erlaubt?
Die luxemburgische Gesetzgebung schreibt kein bestimmtes Format für die elektronische Bescheinigung vor. Es kann sich um ein per E-Mail erhaltenes PDF, ein Dokument aus dem Kundenbereich des Versicherers oder ein klares Foto der Papierbescheinigung handeln.
Achten Sie darauf, dass die Datei lesbar, leicht zugänglich – auch offline – und auf dem Bildschirm gut erkennbar ist, damit die Polizei sie schnell prüfen kann.
Welche Gewohnheiten sollten Sie sich aneignen?
Vor jeder Fahrt sollten Sie die Gültigkeit Ihres Vertrags und der Bescheinigung prüfen, insbesondere nach einem Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel. Informieren Sie auch Gelegenheitsfahrer über den Speicherort der Datei auf Ihrem Smartphone oder in Ihrer Versicherungs-App, damit sie diese im Falle einer Kontrolle vorzeigen können.
Bewahren Sie gegebenenfalls eine digitale Kopie in einem sicheren Speicher (Cloud, digitales Schließfach) auf, um einen Verlust bei Gerätewechsel oder Defekt zu vermeiden.
Gut geschützt mit der KFZ-Versicherung von Foyer
Die digitale Version der Bescheinigung ändert nichts an der Bedeutung eines umfassenden Kfz-Schutzes für Sie, Ihre Mitfahrer und Ihr Fahrzeug. Mit der KFZ-Versicherung bietet Foyer flexible Garantien und Optionen, die sich Ihrem Alltag und Fahrstil anpassen – in Luxemburg und im Ausland.