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Sie wollen in Luxemburg ein Unternehmen gründen? Das müssen Sie wissen!

Luxemburg überzeugt zahlreiche Unternehmer mit attraktiven Steuergesetzen und finanzieller Stabilität. Aber welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Ihr neues Unternehmen Erfolg hat? Erfahren Sie Genaueres in diesem Artikel.

1.     Skizzieren Sie zunächst Ihr Projekt

Damit ein Unternehmen existenzfähig ist, muss zunächst entschieden werden, welche Form es haben soll. Überprüfen Sie Ihr Konzept und wählen Sie eine Rechtsform.

Die meisten luxemburgischen Unternehmen sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG). Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) ist ein Mindestkapital von 12.000 € erforderlich. Diese Rechtsform kann von einem einzigen Gesellschafter (Einpersonengesellschaft) oder von mehreren Gesellschaftern mit bis zu 100 Gesellschaftern gegründet werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlage in das Gesellschaftskapital beschränkt. Für eine Aktengesellschaft müssen Sie 30.000 € und mindestens einen Aktionär benötigen (Quelle: * Luxembourg SARL: Capital, Formation and Governance.)

Unternehmer können sich auch für eine vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S) entscheiden, die mit einem Stammkapital zwischen 1 € und 12.000 € gegründet werden kann. Diese Gesellschaftsform richtet sich hauptsächlich an natürliche Personen, die mit einem geringen Startkapital ein Unternehmen gründen möchten. Für die betreffenden Tätigkeiten ist jedoch weiterhin eine Niederlassungsgenehmigung erforderlich (Quelle: Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S) – Guichet.lu – Luxembourg) .

Sie können auch ein Einzelunternehmen gründen. In diesem Fall wird allerdings nicht zwischen ihrem persönlichen Besitz und dem des Unternehmens unterschieden.

Wissenswert: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine SOPARFI (Finanzholdinggesellschaft) von der Beteiligungsbefreiung profitieren. Dadurch können bestimmte Dividendenerträge sowie Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen steuerfrei sein. Eine steuerliche Beratung wird empfohlen, um die Anspruchsberechtigung für dieses Regime zu prüfen. (Quelle: Körperschaftsteuer – Guichet.lu – Luxembourg)

2.      Beantragen Sie die erforderlichen Genehmigungen

Gewerbliche Unternehmen, Handwerker und bestimmte freie Berufe (Architekten, Wirtschaftsprüfer, selbständige Ingenieure) benötigen eine Niederlassungsgenehmigung des Wirtschaftsministeriums. Diese Etappe nimmt rund drei Monate in Anspruch.

Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Unternehmen über eine materielle Niederlassung in Luxemburg verfügt, und bestimmte berufliche Qualifikationen besitzen, die von Ihrem Tätigkeitsbereich abhängen. In bestimmten Fällen benötigen Sie auch eine Betriebsgenehmigung für klassifizierte Einrichtungen (Commodo/Incommodo-Dossier).

3.      Melden Sie Ihr Unternehmen an

Nachdem Sie diese ersten administrativen Schritte erledigt haben, müssen Sie sich beim Handelsregister (ca. 24 Stunden), bei der Sozialversicherung (die entsprechende Bestätigung liegt normalerweise nach einer Woche vor), falls Sie Mitarbeiter einstellen wollen, und bei der Registrierungs- und Domänenverwaltung anmelden.

4.      Informieren Sie sich über die geltenden Bestimmungen

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen bestimmte Basisinformationen wie Arbeitszeitregelung, Mindestlohn und gesetzliche Feiertage bekannt sein.

Für Vollzeitbeschäftigte gilt eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden oder 8 Stunden pro Tag. Außerdem haben Angestellte Anspruch auf mindestens 26 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.

Luxemburg zählt zu den Ländern mit den höchsten Arbeitskosten in Europa. Vor der Einstellung von Mitarbeitenden empfiehlt es sich, nicht nur die geplanten Gehälter, sondern auch die damit verbundenen Arbeitgeberabgaben und gesetzlichen Verpflichtungen zu berücksichtigen. Da sich Lohndaten regelmäßig ändern, sollten stets die aktuellsten Statistiken des STATEC sowie der zuständigen Behörden herangezogen werden.

Besteuerung

Wie alle luxemburgischen Unternehmen unterliegt auch Ihre neu gegründete Gesellschaft bestimmten Steuern.

  • Die Körperschaftsteuer (IRC) beträgt 14 % für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Einkommen von bis zu 175.000 € und 16 % für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Einkommen von mehr als 200.000 €. Zusätzlich können weitere Abgaben anfallen, darunter der Beitrag zum Beschäftigungsfonds sowie die kommunale Gewerbesteuer. (Quelle: BSP errichtet German Desk | BSP)
  • Die Vermögenssteuer, die sich auf die Summe Ihrer Aktiva und auf Ihre Bilanz bezieht
    (ausgenommen sind Einzelunternehmen)
  • Die kommunale Gewerbesteuer (zwischen 6 und 12%, je nach Gemeinde) und die kommunale
    Umsatzsteuer
    (berechnet ausgehend vom Umsatz).
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die Höhe der Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Einkommen und den anwendbaren Sozialversicherungssystemen. Diese Beiträge stellen einen wichtigen Kostenfaktor dar und sollten bei der Berechnung der Gesamtkosten einer Einstellung berücksichtigt werden.
  • Der Jahresbeitrag zur Handelskammer

In Luxemburg gelten je nach Art der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen verschiedene Mehrwertsteuersätze: 3 %, 8 %, 14 % und 17 % (Normalsatz). Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sollte geprüft werden, welcher Steuersatz auf die jeweilige Tätigkeit anwendbar ist.

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Der vorliegende Artikel dient lediglich Informationszwecken und ist rechtlich unverbindlich. Er stellt keinesfalls eine Rechtsberatung dar, enthält lediglich allgemeine Informationen zur Gründung von Unternehmen in Luxemburg und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sein Verfasser übernimmt keine Haftung für Fehler, Auslassungen, Änderungen, Ungenauigkeiten oder fehlende Aktualisierungen. Der Nutzer bestätigt, dass er diese Informationen auf eigene Gefahr nutzt.

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