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Fahrradunfall: wer kommt für die Schäden auf?

Bei einem Ausflug mit dem Fahrrad sind Sie selbstverständlich mit der erforderlichen Sicherheitsausstattung ausgerüstet. Denn aus gesetzlicher Sicht sind Sie ein vulnerabler Verkehrsteilnehmer, der von Natur aus verletzlicher ist als ein Autofahrer. Aber was passiert nach einem Unfall? Wer haftet? Wer entschädigt wen? Über welche Versicherungen muss man verfügen?

4 Möglichkeiten 

Die Haftung hängt von der Art des Unfalls, der Art Ihrer Fortbewegung und der der beteiligten Fahrzeuge ab. Im Einzelfall können die Schäden durch eine Kfz-Haftpflicht, eine Zusatzkrankenversicherung, eine private Unfallversicherung oder eine Arbeitsunfallversicherung gedeckt werden.

Nur Sie sind von dem Unfall betroffen

Es gibt tausend Gründe für einen Sturz: mangelhafter Fahrbahnbelag, mangelnde Aufmerksamkeit, Vermeidung eines Hindernisses usw. – und zwei Arten von Schäden: Verletzungen und Beschädigung des Fahrrads.

Verletzungen und ärztliche Pflege werden in erster Linie von Ihrer Krankenversicherung unterstützt durch Ihre Zusatzkrankenversicherung übernommen.

Bei schweren Unfällen werden Sie mit einer privaten Unfallversicherung besser entschädigt (der ausgezahlte Betrag wird anhand des Invaliditätsgrades berechnet).

Wenn Ihr Fahrrad beschädigt wurde, kann eine Entschädigung nur bei einer Fahrradversicherung oder Versicherung für Freizeitgüter erfolgen.

Der Unfall ereignet sich auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule

Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder zu einer Schule kann durch die „Arbeitsunfallversicherung“ des betroffenen Unternehmens oder der betroffenen Schule gedeckt werden. Diese übernimmt in Frankreich und Belgien anstatt des Duos Krankenversicherung und Zusatzkrankenversicherung die medizinischen Kosten.

In Luxemburg muss der Arbeitgeber oder der Schulleiter der Association d‘Assurance Accident (AAA) Meldung erstatten.

Unfall mit einem motorisierten Fahrzeug

Wie oben ausgeführt betrachtet der Gesetzgeber Radfahrer als vulnerable Verkehrsteilnehmer. Somit genießen Sie einen umfassenderen Rechtsschutz.

Bei einem Autounfall werden die medizinischen Kosten und Sachschäden im Allgemeinen von der Versicherung des Fahrers auch dann übernommen, wenn Sie schuld sind.

Wenn Sie im Unrecht sind, werden die Schäden am Fahrrad jedoch von der gegnerischen Versicherung nicht erstattet. Außerdem müssen Sie den Fahrer für Schäden an seinem Fahrzeug entschädigen, sofern Sie nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die dann an Ihre Stelle tritt.

Wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht versichert ist, können Sie bei dem Fonds de Garantie Automobile du Luxembourg einen Schadensersatz beantragen.

Unfall mit einem Radfahrer oder Fußgänger

In diesem Fall sind beide Beteiligte vulnerable Verkehrsteilnehmer. Dann tritt die Versicherung der für verantwortlich erklärten Partei ein.

Wenn Sie im Unrecht sind, müssen Sie (oder Ihre Haftpflichtversicherung, sofern Sie über eine verfügen) die der anderen Partei verursachten Schäden ersetzen. Andernfalls muss die gegnerische Partei oder deren Haftpflichtversicherung Sie entschädigen.

Wer übernimmt die Schäden an Ihrem Fahrrad?

Es obliegt dem Unfallverursacher, die Reparaturkosten oder Kosten für den Ersatz Ihres Fahrrads zu übernehmen.

Wenn es sich um die gegnerische Partei handelt, ist es einfach. Wenn Sie aber der Unfallverursacher sind, müssen Sie aus eigener Tasche für die Schäden aufkommen. Es sei denn, Sie haben eine Versicherung für Freizeitgüter. Diese Art Versicherung deckt nicht nur Unfälle, sondern auch Diebstahl und andere Beschädigungen.

Bei Unfällen richtig reagieren

Wenn Personen verletzt wurden und sofortige Hilfe benötigen, müssen Sie den Rettungsdienst rufen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Versicherungen ggf. den Transport im Krankenwagen nicht erstatten, wenn der Zustand des Unfallopfers dies nicht rechtfertigt.

Denken Sie immer daran, Fotos von erlittenen oder verursachten Materialschäden oder Körperverletzungen zu machen. Diese Fotos können Beweismaterial darstellen. Selbst wenn es weder Verletzte noch offensichtliche Schäden gibt, ist es sicherer, einen Unfallbericht auszufüllen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die gegnerische Partei nicht mitwirkt, rufen Sie die Polizei, die die Unterlagen zum Unfallhergang zusammenstellen wird. So zutreffend, können Sie auch Klage wegen Fahrerflucht oder gefährlichem Verhalten erheben.

Wenn sich in der Folge Schmerzen einstellen, suchen Sie schnell Ihren Arzt zwecks Feststellung auf. In jedem Fall sollten Sie alle offiziellen Dokumente sorgfältig aufbewahren, die die verschiedenen Versicherungen von Ihnen verlangen können.

Radeln Sie in aller Ruhe mit den Foyer-Versicherungen

Sie wollen in aller Ruhe radeln oder Ihr Material schützen? Dann kann eine Sonderversicherung für Fahrten mit dem Rad sich als nützlich erweisen. Foyer bietet mehrere derartige Versicherungen an:

  • Für die Sachversicherung kann die Option
    Freizeitgeräte
    zusammen mit der Wohngebäudeversicherung
    mozaÏk
    gezeichnet werden. Sie deckt nicht nur herkömmliche Fahrräder und
    E-Bikes, sondern auch alle anderen sanften Verkehrsmittel (Roller, Segway usw.)
    bis zu 20.000 €.
  • Zum Schutz von Personen kann mit
    der mozaïk-Versicherung auch die Option Freizeit-Unfallversicherung
    gezeichnet werden. Damit erhält man eine Unfallversicherung für alle Mitglieder des Hausstands (der Kunde wählt
    die Obergrenze, entweder 250.000 oder 1.250.000 €), die den erlittenen Schaden
    ersetzt, der unabhängig von der Haftung zu Körperverletzungen oder dem Tod des
    Versicherten geführt hat.
  • Um sich vor den finanziellen Konsequenzen der eigenen Haftung zu
    schützen, kann man mit der mozaïk-Versicherung auch eine
    Privathaftpflichtversicherung für Personen- oder Sachschäden Dritter zeichnen.
  • Eine andere mögliche
    Foyer-Versicherung ist die Option Schutz des Fahrers der Kfz-Mobilitätsversicherung.
    Sie schützt den im Vertrag aufgeführten
    Fahrer bei allen Fortbewegungsarten (Fahrrad, Roller, öffentliche
    Verkehrsmittel usw.).
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