SPIELREGELN DES GEWINNSPIELS „Kundenzufriedenheitsumfrage“

ARTIKEL 1 – ORGANISATION

Foyer Assurances S.A., Aktiengesellschaft, mit Sitz in 12, rue Léon Laval, L-3372 LEUDELANGE, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Nummer B34267, organisiert ein Gewinnspiel mit dem Titel „Kundenzufriedenheitsumfrage“ (nachfolgend das „Gewinnspiel“).

ARTIKEL 2 – TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND -MODALITÄTEN

Das Gewinnspiel ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist namentlich und nur persönlich und auf Spieler beschränkt, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Pro Spieler wird nur eine Teilnahme je Spielzeitraum berücksichtigt.
Zur Teilnahme am Gewinnspiel genügt es, das Formular der Kundenzufriedenheitsumfrage auszufüllen.
Die Teilnahme an diesem Spiel setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Regeln sowie die Einhaltung der im Großherzogtum Luxemburg geltenden Gesetze und Vorschriften voraus.
Der Gewinner verpflichtet sich, den Gewinn in der Zentrale von Foyer Assurances (12, rue Léon Laval, L-3372 Leudelange) an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 17:00 Uhr abzuholen.

ARTIKEL 3 – DAUER

Das Gewinnspiel „Kundenzufriedenheitsumfrage“ wird vom 17. März 2026 bis zum 21. März 2026 veranstaltet.
Die Auslosungen finden am Monat der folgenden Woche statt.

ARTIKEL 4 – ÄNDERUNG

Foyer Assurances S.A. behält sich das Recht vor, das in Artikel 1 genannte Gewinnspiel jederzeit und ohne Vorankündigung zu verlängern, auszusetzen oder zu unterbrechen.
Die Haftung von Foyer Assurances S.A. kann hierfür weder vom Teilnehmer noch von einer anderen Person geltend gemacht werden.

ARTIKEL 5 – SPIELPRINZIP

Das Gewinnspiel „Kundenzufriedenheitsumfrage“ hat zum Ziel, 3 Gewinnern, die nach dem Zufallsprinzip ausgelost werden, einen Geschenkgutschein im Wert von 100 € zu gewähren.

ARTIKEL 6 – ZUTEILUNG DES GEWINNS

Die Gewinner werden per Los bestimmt und von Foyer Assurances S.A. per E‑Mail über den Gewinn benachrichtigt.
Die Angabe einer E‑Mail‑Adresse durch die Gewinner ist unerlässlich und stellt eine conditio sine qua non für die Teilnahme am Gewinnspiel dar. Diese muss stets gültig sein, damit die Gewinner wirksam informiert werden können.
Melden sich die Gewinner innerhalb von fünf Werktagen nach Gewinnbenachrichtigung nicht, um ihren Wunsch zu bestätigen, darüber zu verfügen, wird durch eine zweite Auslosung ein neuer Gewinner ermittelt.
Nach der Gewinnmitteilung haben die Gewinner 5 Tage Zeit, ihren Gewinn per E‑Mail an folgende Adresse zu bestätigen: marketing-communication@foyer.lu.
Foyer Assurances S.A. verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Teilnehmer nicht zu verkaufen, zu tauschen oder an Dritte – außer an Gesellschaften der Foyer‑Gruppe – weiterzugeben.

ARTIKEL 7 – GEWINNE

  • 3 Geschenkgutscheine im Wert von 100 €

Der übergebene Gewinn kann in keiner Weise angefochten werden, noch kann seine Auszahlung in Geld oder in irgendeiner anderen Form verlangt werden, ebenso wenig sein Ersatz oder Umtausch aus welchem Grund auch immer.

ARTIKEL 8 – WERBUNG

Foyer Assurances S.A. behält sich das Recht vor, den Namen und das Foto der Gewinner zu Werbe- oder PR‑Zwecken zu veröffentlichen, ohne andere Vergütung als den gewonnenen Preis.
Jeder Gewinner, der sich der Verwendung seines Namens und Fotos zu Werbe- oder PR‑Zwecken widersetzt, muss Foyer Assurances S.A. innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse mittels einfachem Schreiben oder E‑Mail darüber informieren.

ARTIKEL 9 – KOMMUNIKATION

Jegliche Kommunikation in Bezug auf das vorliegende Gewinnspiel ist per E‑Mail an folgende Adresse zu richten: marketing-communication@foyer.lu

ARTIKEL 10 – SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Die Teilnehmer ermächtigen Foyer Assurances S.A. und die anderen Gesellschaften der Foyer‑Gruppe, die im Rahmen der Teilnahme an der Auslosung erhobenen Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 sowie dem Gesetz vom 1. August 2018 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Strafsachenbereich sowie im Bereich der nationalen Sicherheit zu erfassen, zu speichern und elektronisch zu verarbeiten.
Die von den Teilnehmern mitgeteilten Daten sind streng vertraulich und ausschließlich für den Gebrauch der Foyer‑Gruppe bestimmt.
Die Daten werden für die gesamte Dauer des Gewinnspiels sowie maximal 6 Monate nach der Übergabe der Gewinne an die Gewinner aufbewahrt, wobei Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken – unabhängig von der Plattform – nach Ablauf dieser 6 Monate nicht gelöscht werden (und öffentlich sichtbar bleiben), es sei denn, der Gewinner verlangt ausdrücklich deren Löschung.
Gemäß der Datenschutz‑Grundverordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 können die Teilnehmer unentgeltlich per einfachem Schreiben oder per E‑Mail an folgende Adresse dataprotectionofficer@foyer.lu Auskunft über die sie betreffenden Informationen verlangen, deren Berichtigung, Änderung, Löschung, Übertragung (Datenportabilität) beantragen oder der Verarbeitung durch die Foyer‑Gruppe widersprechen.

ARTIKEL 11 – GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind ausschließlich die Gerichte Luxemburgs zuständig; Foyer Assurances S.A. kann den Rechtsstreit jedoch vor jede andere Gerichtsbarkeit bringen, die – vorbehaltlich der vorstehenden Gerichtsstandsvereinbarung – gegenüber dem Teilnehmer normalerweise zuständig wäre.
Jeglicher Rechtsstreit fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Luxemburg.

ARTIKEL 12 – EINSICHT IN DAS REGLEMENT

Ein Exemplar dieses Reglements kann während der gesamten Dauer des Spiels auf einfache Anfrage kostenlos per Post an Foyer Assurances, Sitz: 12, rue Léon Laval, L‑3372 Leudelange, oder per E‑Mail an folgende Adresse marketing-communication@foyer.lu angefordert werden.