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Home Office: Sind Ihre geschäftlichen Geräte an Ihrem privaten Wohnsitz versichert?

Diese zu Beginn des Lockdowns als Notfallmaßnahme ergriffene Arbeitsweise setzt sich allmählich durch. Denn immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, einen oder mehrere Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten. Aber wissen Sie, welche Versicherung bei Diebstahl oder Beschädigung von bei Ihnen zu Hause aufbewahrten geschäftlichen Geräten zum Tragen kommt? Bei dieser Frage sind zudem zwei verschiedene Situationen zu betrachten: Geräte, die der Arbeitgeber überlassen hat, und Geräte, die einem zu Hause arbeitenden Selbstständigen gehören.

Sie sind in einem Unternehmen angestellt?

Wenn es sich um geschäftliche Geräte handelt, die dem Unternehmen gehören und die für die Tätigkeit im Home Office zur Verfügung gestellt wurden, müsste sich Ihr Unternehmen um die Versicherung der Geräte kümmern.

Einige Unternehmen schließen Versicherungsverträge ab, die Schäden an geschäftlichen Geräten an allen Orten abdecken. In diesem Fall sind den Mitarbeitern überlassene Geräte versichert, natürlich sofern die Versicherungssumme ausreicht oder angepasst wurde. In anderen Fällen sind die Geräte ausschließlich in der Betriebsstätte des Unternehmens versichert.

Glücklicherweise haben einige Versicherungsgesellschaften ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Home Office während der „Corona-Krise“ erweitert. Klassische geschäftliche Versicherungsverträge (z.B. Allgefahren für elektronische Geräte bzw. Büromaterial) wurden kostenlos auf den privaten Wohnsitz von Mitarbeitern erweitert.

Besondere Sicherheitsempfehlungen in Zeiten des Lock-Downs

Auch bei einer guten Versicherung geht man Ärger besser aus dem Weg. Häufig reicht da schon ein bisschen gesunder Menschenverstand. Merken Sie sich die folgenden fünf Empfehlungen:

  1. Joker!
    Sie haben Kinder? Dann bringen Sie ihnen bei, dass Ihre beruflichen Geräte ein Sperrgebiet darstellen. Dort, wo sich berufliche Geräte befinden, ist Spielen verboten.
  2. Allgemeine Organisation
    Richten Sie sich für die Arbeit einen eigenen Platz ein. Die – vielleicht auch nur symbolische – Trennung zwischen dem privaten und dem beruflichen Bereich – verhindert, dass Sie bei Feierabend alle Ihre Sachen wegräumen müssen.
  3. Ordnung und Disziplin (und Ergonomie)
    Arbeiten Sie an einem Ess- oder Schreibtisch. Das ist besser als auf dem Sofa oder im Liegestuhl, denn so bleiben Sie gut organisiert, vermeiden Rückenschmerzen und haben vor allem Ihre Arbeitsgeräte in Reichweite.
  4. Pause
    Legen Sie Pausen ein. Nehmen Sie sich Zeit zum Durchatmen, genau so wie Sie sonst Kaffeepausen mit Kollegen machen.
  5. IT-Unterstützung
    Hören Sie auf die Empfehlungen der IT-Abteilung im Hinblick auf die Sicherheit von Systemen und Daten. Und seien Sie auf der Hut vor Corona-Phishing- und -Hacking-Aktionen. Cyber-Kriminelle sind in diesen Zeiten sehr aktiv.

Wie sieht es mit beruflichen Geräten eines Selbstständigen aus?

Ein Selbstständiger kann seine Geräte und Waren unter den für seine Hausratversicherung geltende Bedingungen versichern.

Aber dies bedeutet zweierlei:

  1. Das versicherte Kapital ist begrenzter
  2. Es gelten ausschließlich die Basisleistungen, d. h., eine Versicherung gegen Feuer, Wasserschäden, Sturm, Glasbruch usw.

Eine geschäftliche Versicherung für die Geräte kann dagegen weiterreichende Leistungen bieten: Diebstahl und Vandalismus, Beschädigung, Fallenlassen, Kurzschluss usw. Angeboten wird auch die Übernahme sonstiger Kosten wie die Wiederherstellung von Daten.

Bei einer geschäftlichen Versicherung differenzieren Gesellschaften schließlich je nach Art der Geräte, die versichert werden sollen. So werden beispielsweise für medizinische Geräte, Baugeräte oder Bürogeräte jeweils unterschiedliche Prämien verlangt.

Wenn Sie nähere Auskünfte wünschen, fragen Sie Ihren Agenten um Rat.


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