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Braucht man eine spezielle Versicherung, um fahren zu lernen?

Um in Luxemburg einen Führerschein zu erwerben, ist die Fahrschule eine notwendige und – möglicherweise – ausreichende Voraussetzung. Viele junge Fahrer entscheiden sich jedoch für eine Verlängerung ihres Fahrtrainings. Wissen Sie, wie Sie allen Anforderungen Ihrer Versicherung gerecht werden?

Erwerb eines luxemburgischen Führerscheins

  1. 12 Stunden Theorie in einer zugelassenen Fahrschule
  2. Theoretische Prüfung
  3. Mindestens 16 Stunden Fahrpraxis
  4. Praktische Prüfung

Das ist der schnellste Weg, um den Führerschein zu erwerben.

Nach jedem Nichtbestehen kommen jedoch zusätzlich 8 Stunden Fahrschule hinzu. Am Ende können Dauer und Kosten eine ganz andere Größenordnung annehmen.

Viele Kandidaten entscheiden sich daher für das begleitete Fahren, d. h. eine Fortsetzung der praktischen Ausbildung (in diesem Fall 12 Stunden), die unter Aufsicht einer Begleitperson stattfindet. Diese Person kann ein Elternteil oder ein Verwandter sein, der seit mehr als 6 Jahren einen Führerschein (B) hat und in den letzten 5 Jahren nicht wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verurteilt wurde.

Begleitetes Fahren = Fahren unter der Verantwortung der Begleitperson

Die Begleitperson ist verantwortlich. Sie übernimmt eine pädagogische Rolle, gleichzeitig aber den Status eines rechtlichen Bürgen und wird als der Fahrer des Fahrzeugs angesehen, auch wenn sie nicht am Steuer ist.

Bei einem Unfall während des begleiteten Fahrens ist die Begleitperson allein verantwortlich.

Um die Unterlagen für das Fahren mit einer Begleitperson bei der Société Nationale de Circulation Automobile (SNCA) einzureichen, müssen Sie sich an eine Fahrschule wenden und mehrere Dokumente vorlegen, darunter eine spezielle Bescheinigung des Versicherers.

Diese Bescheinigung enthält 2 wichtige Informationen:

  • Sie bescheinigt, dass die obligatorische Haftpflichtversicherung für das Fahrtraining gültig ist und dass sie alle Schäden deckt, die bei einem Unfall während des begleiteten Fahrens eventuell entstehen;
  • Es werden die Namen der Begleitperson und des Führerscheinkandidaten genannt.

Erhöht sich mein Versicherungstarif?

Die Entscheidung liegt beim Versicherer. Die meisten Gesellschaften erhöhen den Beitrag aufgrund des erhöhten Unfallrisikos. Aber es gibt ein paar Ausnahmen, in denen der Versicherer Ihren Vertrag ändert, ohne Ihren Beitrag zu erhöhen.

Ihr Beitrag wird auf das normale Niveau zurückgestuft, wenn Ihr Kind sein eigenes Auto kauft und in Ihrem Versicherungsvertrag nicht mehr aufgeführt wird.

Wie reagiert Ihr Versicherer bei einem Unfall?

Sie und Ihr begleiteter Fahrer sind rechtlich abgesichert, sobald Sie Ihren Versicherungsvertrag entsprechend für das begleitete Fahren angepasst haben.

Wenn Ihr Versicherer jedoch nicht informiert war, kann er im Schadensfall ein Regressrecht ausüben und von Ihnen innerhalb der Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen die Erstattung der an die gegnerische Partei gezahlten Entschädigung fordern.

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