Drucken

Steuerreform 2017

Sichern Sie sich einen unbeschwerten Ruhestand und zahlen Sie weniger Steuern!

Die Steuerreform wird ab dem 1. Januar 2017 Auswirkungen für alle Einwohner und Arbeitnehmer Luxemburgs haben. Diese erstrecken sich auf Altersvorsorgeprodukte (Artikel 111bis L.I.R.) und insbesondere auf den Betrag, den Sie von Ihrer Steuer absetzen können.

Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen: hier Flyer mit einer Übersicht zum Gesetz abrufen

Entdecken Sie unser Produktangebot und sorgen Sie schon heute für einen angenehmen Ruhestand vor.

Schließen Sie noch bis zum 31.12.2016 einen Rentensparvertrag ab und profitieren Sie von einer Erlassung der Verwaltungsgebühren*.

* Bei Abschluss eines neuen Rentensparvertrags gemäß Artikel 111bis zwischen dem 25.10.2016 und dem 31.12.2016 fallen ein Jahr lang keine Verwaltungsgebühren an.

Nützliche Links

Kontakt

Foyer Assurances
12 rue Léon Laval
L-3372 Leudelange
Tel. : 437 437

Kontaktieren Sie uns