Mobilitaet
27 Mai 2021

Elektroroller und E-Skateboards: Eine neue Kategorie im Code de la Route

Um sich leicht und vergnügsam von A nach B zu bewegen, nutzen immer mehr Menschen einen Elektroroller oder ein elektrisches Einrad. Die Umsätze dieser praktischen, ökologischen und amüsanten Verkehrsmittel sind enorm. Nun haben sie auch einen eigenen Platz im Code de la Route. In diesem Artikel informieren wir Sie über Mikromobilität und persönliche Mobilitätsgeräte. Welche Fortbewegungsmittel gibt es, welche Ausstattung ist notwendig und wo sind sie erlaubt?

Mann fährt einen Elektroroller.

Einst für Kinder gedachte Spielzeuge neu erfunden für Erwachsene

Der Tretroller war eigentlich für Kinder gedacht. Was E-Skateboards betrifft, könnte man meinen, sie seien für „Zurück in die Zukunft“-Fans entwickelt worden. Angesichts der Vorteile dieser Fortbewegungsmittel werden sie heutzutage aber auch massenhaft von Erwachsenen genutzt.

Weniger sperrig und günstiger als ein Fahrrad, sind die elektrischen Mikrofahrzeuge zudem sehr handlich und man kann überall damit fahren. Unter der Woche nimmt man sie, um den Zug schnell zu erreichen oder sich zwischen Reihen von Autos hindurchzuschlängeln und schnell und problemlos ans Ziel zu gelangen. Am Wochenende kommt dann ihr Spaßfaktor zum Vorschein: Eltern nutzen sie gemeinsam mit ihren Kindern, Jugendliche fahren damit zu ihren Freunden.

Elektroroller, E-Skateboards, elektrisches Einrad: Was genau ist gemeint?

Anfang 2021 wurde der Code de la Route auf die Entwicklungen bei alternativen Verkehrsmitteln angepasst. Es wurde ein Rahmen für die zahlreichen neuen Fortbewegungsmittel geschaffen. Die neuen Bestimmungen gründen auf der Unterscheidung zwischen zwei Fahrzeugkategorien: den elektrischen Mikromobilitätsgeräten (microvéhicules électriques) und den persönlichen Mobilitätsgeräten (engins de déplacement personnel).

Mit elektrischen Mikromobilitätsgeräten sind kleine, elektrische Geräte mit mindestens einem Rad, mit oder ohne Sitz gemeint, die für eine einzige Person gedacht sind: Elektroroller, elektrische Einräder, E-Skateboards und Hoverboards.

Mit persönlichen Mobilitätsgeräten (EDP) sind nicht elektrische Skateboards und Tretroller sowie Kinderfahrräder gemeint.

Je nachdem, für welche der beiden Kategorien Sie sich entscheiden, gelten unterschiedliche Pflichten im Hinblick auf die erforderliche Ausstattung. Zudem müssen Sie beachten, wo Sie damit fahren dürfen. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Mikromobilitätsgeräte im Code de la Route wie Fahrräder und EDP wie Fußgänger behandelt werden.

Welche Regeln gelten für persönliche Mobilitätsgeräte (EDP)?

Nicht elektrische Skateboards und Tretroller sind nach dem Code de la Route überall dort erlaubt, wo sich in der Regel Fußgänger bewegen. Bürgersteige und andere Fußgängerwege können Sie also frei nutzen. Die einzige Bedingung: Sie passen sich an Ihre Umgebung an und bewegen sich in der gleichen Geschwindigkeit wie die Fußgänger fort, mit unter 6 km/h.

Dieselbe Regel gilt für Kinderfahrräder: Ihre Kleinen können selbstverständlich auch auf Fußgängerwegen fahren. Wenn sie aber größer werden, fahren sie auch auf Fahrradwegen und im Straßenverkehr. Sobald sie zehn Jahre alt sind, dürfen sie diese nutzen und mit 13 Jahren sind sie dazu verpflichtet.

Wie bei Fußgängern schreibt der Code de la Route für persönliche Mobilitätsgeräte keine besondere Ausstattung wie Beleuchtung vor. Vorsicht ist aber geboten: Klingel und Helm sorgen für mehr Sicherheit, und Sie sollten für die anderen gut sichtbar sein.

Das eigene Mikromobilitätsgerät richtig ausstatten, um am Straßenverkehr teilzunehmen

Die Geschwindigkeit von Mikromobilitätsgeräten liegt zwischen 6 und 25 km/h. Fußgängerwege sind also zu vermeiden und die Regeln sind wie die für Fahrradfahrer.Mit Ihrem Elektroroller oder elektrischen Einrad fahren Sie also auf Fahrradwegen oder, wenn keine vorhanden sind, auf der Straße. Eine Ausnahme: Fahrer unter 11 Jahren können weiter auf dem Bürgersteig fahren, sollten aber darauf achten, dass sie andere Nutzer nicht stören.

Da Sie Straßenverkehrsteilnehmer(in) sind, ist es erforderlich, dass andere Teilnehmer Sie hören und sehen. Sie befolgen den Code de la Route, wenn Ihr Fortbewegungsmittel mit einem Warnton, einem weißen Licht vorne und einem roten Licht hinten ausgestattet ist. Das Licht darf nicht blinken und ist sowohl tagsüber als auch nachts einzuschalten. Sie können das rote Licht hinten durch ein gleichwertiges Licht, das an Ihrem Helm oder an Ihrem Rücken angebracht ist, ersetzen. Gemäss dem Code de la Route muss Ihr elektrisches Mikromobilitätsgerät außerdem eine Bremse (bei Einrädern) oder mindestens zwei Bremsen für mindestens zwei Räder besitzen, wenn das Fahrzeug mehrere Räder hat.

Zusammenfassung

  Persönliches Mobilitätsgerät (EDP) Elektrisches Mikromobilitätsgerät
Was fällt darunter? Kinderfahrräder
Skateboards
Nicht elektrische Tretroller
Elektroroller
Elektrische Einräder
E-Skateboards
Hoverboards
Geschwindigkeit Unter 6 km/h 6 bis 25 km/h
Wo darf man fahren? Auf Bürgersteigen und Fußgängerwegen Auf Fahrradwegen und im Straßenverkehr
Nötige Ausstattung Keine Pflicht.
Empfohlen werden Helm und Warnton
Licht vorne und hinten
Warnton
Bremse(n)


Was ist mit Kindern?
Ab 10 Jahren darf man und ab 13 Jahren muss man auf den für Fahrräder vorgesehenen Wegen oder aber auf der Straße fahren.

Gibt es spezielle Versicherungen?

Bei Foyer gibt es zwei Optionen, die Sie zu Ihrer Wohngebäude- und/oder Kfz-Versicherung hinzufügen können:

  • Für die Entschädigung von Personenschäden im Falle eines Unfalls haben Sie die Wahl zwischen der Leistung „Fahrerschutz“ Ihrer Kfz-Versicherung mobilé – in diesem Fall sind nur die im Vertrag genannten Fahrer für alle Fortbewegungsmittel geschützt (einschließlich Elektroroller etc.) – und der Leistung „Private Unfälle“ Ihrer Wohngebäudeversicherung mozaik. Hier können alle Haushaltsmitglieder (sogar minderjährige), die denselben Wohnsitz haben, versichert werden (mit dem Familienprofil).
  • Um das Objekt selbst zu schützen, bietet Foyer Ihnen die Leistung „Freizeitgüter
    und Hilfsmittel“
    der Wohngebäudeversicherung mozaik. Alle Ihre leichten Fortbewegungsmittel sind damit gegen Diebstahl, Bruch, Zusammenstöße oder Stürze versichert.
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