Mobilitaet
4 Februar 2021

WLTP und die neue CO2-Besteuerung für Autofahrer

Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind luxemburgische Autofahrer aufgefordert, einen aktiveren Beitrag im Kampf gegen die Klimaerwärmung zu leisten. Denn es gilt nun die neue Steuer auf CO2-Emissionen, die ursprünglich schon für den ersten 1. März 2020 erwartet worden war und sich durch die Corona-Krise verzögert hat.

Voiture circulant dans le centre ville de Luxembourg

Aktualisierung der Kfz-Steuer

Das Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure) hat dafür gesorgt, dass die Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen von Fahrzeugen übersichtlicher und realitätsnäher sind. Bei der Kfz-Steuer war dieser Schritt aber noch nicht vollzogen.

Seit Anfang dieses Jahres passt sich die Kfz-Steuer an diese neuen Emissionsmessungen an und nähert sich damit mehr der Realität. Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Kfz-Steuer an die Fahrzeugeinstufung laut WLTP-Standard anzugleichen.

Was ändert sich?

Die Beträge, die Kategorien und die Berechnung der Steuer bleiben unverändert. Dennoch haben Autofahrer deutlich mehr zu zahlen.

Die Berechnungsformel bleibt gleich: Steuerbetrag = a*b*c.
a = CO2-Emissionen in g/km,
b = ein Faktor von 0,9 für Diesel- bzw. 0,6 für die anderen Fahrzeuge,
c = ein Faktor von 0,5 für Fahrzeuge, deren CO2-Emissionen unter 90 g/km liegen. Dieser Faktor erhöht sich um 0,1 bei jeweils 10 g zusätzlich.

Was sich ändert, sind die eingesetzten Emissionswerte, d. h., die Faktoren „a“ und „c“. Durch die Art und Weise, wie Emissionen laut WLTP bewertet werden, nähern sich die Ergebnissen den tatsächlichen Bedingungen (eine vollständige Beschreibung der Unterschiede zwischen den WLTP- und NEDC-Messverfahren findet sich im vorhergehenden Artikel zu diesem Thema). Im Schnitt führen diese realistischeren Ergebnisse zu 24 % bis 31 % mehr CO2-Emissionen gegenüber dem inzwischen hinfällig gewordenen NEDC-Standard.

Oder anders ausgedrückt: Die neuen Emissionswerte werden das Ergebnis deutlich belasten. Der Automobilclub Luxemburgs (ACL) rechnet für Autofahrer mit Zusatzkosten von 450 bis 750 €.

Diese geänderten Vorschriften finden für alle Fahrzeuge Anwendung, die ab dem 1. Januar 2021 erworben werden. Sie gelten nicht rückwirkend. Bei Fahrzeugen, die erstmals vor 2021 zugelassen wurden, wird für die Emissionen (und damit für die Steuern) weiterhin der NEDC-Standard herangezogen. Dies gilt, bis sie endgültig aus dem Verkehr gezogen werden.

Und an der Tankstelle?

Im Kampf gegen die Klimaerwärmung erhebt die luxemburgische Regierung eine neue Steuer auf Kraftstoffe. Nach dem „Verursacherprinzip“ sollen diese Mehrkosten auf längere Sicht von einer Nutzung fossiler Energien abschrecken.

Seit dem 1. Januar 2020 sind 0,05 € zusätzlich pro Liter Diesel, Benzin oder Heizöl bzw. pro Kubikmeter Gas zu zahlen. Dieser Betrag steigt 2022 auf 0,07 € und 2023 auf 0,09 €. Für einen Haushalt bedeutet dies im Schnitt zusätzliche Ausgaben von 150 € pro Jahr.

Damit diese Steuer soziale Ungleichheiten nicht noch weiter verschärft, hat die Regierung für einkommensschwache Menschen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Parallel zum Inkrafttreten der CO2-Steuer wurde die Obergrenze für Steuergutschriften bei Erwerbstätigen, Rentnern oder Selbstständigen mit besonders niedrigen Einkünften angehoben, während die Teuerungszulage um 10 % erhöht wurde.

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